© Foto: Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)

Oberbürgermeister René Wilke hat heute, am Montag, 29. März 2021 eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen, Dienstag, 30. März 2021 in Kraft tritt. Die dort getroffenen Regelungen haben vorerst Gültigkeit bis Montag, 5. April 2021, wobei der Oberbürgermeister spätestens am kommenden Wochenende eine Neubewertung des aktuell dynamischen COVID-19 Infektionsgeschehens in der Stadt vornehmen wird.

Zielsetzung der nun für Frankfurt (Oder) beschlossenen Maßnahmen ist die möglichst wirksame Eindämmung der weiteren Verbreitung an COVID-19 Infektionen dort, wo sie am häufigsten auftreten, vorrangig im privaten Bereich.

Mitschnitt der Pressekonferenz vom 29. März 2021, 16 Uhr

Ab Dienstag, 30. März 2021 gelten daher folgende, verschärfende Regeln:

  • Private Zusammenkünfte sind neben den Mitgliedern des eigenen Haushaltes nur mit einer weiteren Person gestattet. Kinder bis zum Alter von 14 Jahren werden dabei nicht berücksichtigt.
  • Kontaktfreier Sport unter freiem Himmel bleibt gestattet, aber nicht mehr mit maximal 10, sondern mit höchstens 5 erwachsenen Personen in einer dokumentierten Gruppe. Für Kinder und Jugendliche gilt eine Verkleinerung der dokumentierten Gruppe von maximal 20 auf 10 Personen.
  • In allen größeren Einzelhandelsgeschäften wie zum Beispiel Supermärkten und Drogerien ist bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern die Zahl der Kundinnen und Kunden auf eine Person bzw. einen Hausstand je 20 Quadratmeter (vorher 10) zu reduzieren. Bei einer Verkaufsfläche oberhalb von 800 Quadratmetern ist diese Zahl je Person bzw. Hausstand auf 30 Quadratmeter (vorher 20) Verkaufsfläche festgelegt.
  • Für Frankfurt (Oder) wird zudem voraussichtlich gelten, was seitens der Landesregierung Brandenburg bereits angekündigt wurde: eine Ausgangsbeschränkung vom 1. bis einschließlich 6. April 2021 in der Zeit von 22 bis 5 Uhr, deren Einhaltung lediglich aus triftigem Grund unterbrochen werden darf sowie Testverpflichtungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Abweichend von der „Notbremse“ der Landesregierung Brandenburg bleibt jedoch die Nutzung von Dienstleistungen des Einzelhandels nach Terminvereinbarung weiterhin möglich. Ebenso können die Museen der Stadt und die Bibliothek unter Einhaltung der dort gültigen strengen Hygienekonzepte weiterhin besucht werden. Auch die Nutzung körpernaher Dienstleistungen bleibt unter Berücksichtigung des bekannten Regelwerkes gestattet.

Oberbürgermeister René Wilke: „Die jetzt erlassenen Maßnahmen kamen zustande nach intensiver Beratung innerhalb der Verwaltungsspitze mit Expertinnen und Experten, unter anderem unseres Gesundheitsamtes. Der Einsatz einer Notbremse erweist sich auch für Frankfurt (Oder) als unumgänglich, allerdings angepasst an unsere Erfahrungen und Überzeugungen. Es geht darum, gezielt die Begegnungen zu vermeiden, die uns als Treiber des Infektionsgeschehens bekannt sind, aber Begegnungen zu ermöglichen, bei denen durch die strenge Beachtung der Reglements oder ihren Charakter weitere Infektionen unwahrscheinlich sind. Wir sind es den Menschen in dieser Stadt schuldig, Einschränkungen ihrer Rechte und Freiheiten gründlich abzuwägen und erklärbar zu gestalten. Der schmerzhafteste und wichtigste Punkt unserer neuen Verordnung ist sicherlich die Beschneidung privater Zusammenkünfte. In diesen Situationen entstand zuletzt der überwiegende Teil neuer COVID-19 Infektionen in unserer Stadt. Ich appelliere an alle Frankfurterinnen und Frankfurter, sich vernünftig und solidarisch zu verhalten. Wir dürfen auf keinen Fall dahin kommen, dass unser Klinikum Erkrankte nicht mehr behandeln kann. Durch unsere aktuellen Beschlüsse setzen wir einen engen Rahmen. Ob es uns damit gelingt, die Verbreitung der Infektionen zurückzuführen, können wir jedoch nicht regeln, das entscheiden wir alle gemeinsam und jeder von uns durch sein Verhalten in den kommenden Tagen für sich allein. “