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Aufgrund des im Landkreis Märkisch-Oderland aufgetretenen Falls von Afrikanischer Schweinepest (FF24.NEWS berichtete) hat Oberbürgermeister René Wilke am Dienstag eine weitere Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die ab heute in Kraft tritt. Diese gilt nunmehr für das gesamte Stadtgebiet. Frankfurt (Oder) gehört damit nicht mehr zur Pufferzone, sondern zum gefährdeten Gebiet gemäß der Schweinepestverordnung.

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Damit geht die Verschärfung von Maßnahmen einher. Hierzu zählen u.a. die Anordnung eines vorläufigen Jagdverbotes sowie die vorläufige Untersagung der Nutzung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, mit Ausnahme von Weidehaltung. Auch die Suche nach erkrankten oder verendeten Wildschweinen wird verstärkt. Sofern Personen Hunde mit sich führen, sind diese im gesamten Stadtgebiet zwingend an der Leine zu führen.

Die zusätzlichen Maßnahmen führen jedoch nicht dazu, dass das Betreten der Wälder bspw. zum Suchen von Pilzen verboten ist. Allerdings sind hierbei die Regelungen der erlassenen Allgemeinverfügung zu beachten; insbesondere, sofern vermeintlich erkrankte Wildschweine oder Wildschweinkadaver gesichtet werden. Hier ist in jedem Fall weiterhin das Veterinäramt der Stadt Frankfurt (Oder) unverzüglich telefonisch unter 0335 / 5523940 bzw. per E-Mail an: vet@frankfurt-oder.de zu kontaktieren.

Parallel ist bei der Feuerwehr Frankfurt (Oder) werktags von 8 bis 16 Uhr eine Telefonhotline eingerichtet (0335 / 565-3743), an die sich Bürgerinnen und Bürger mit allgemeinen Fragen zur ASP wenden können.

Bürgermeister Claus Junghanns am Montag zur Schweinepest im FF24.NEWS-Studio