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Mit der am 18.12.2020 geänderten Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gelten ab dem 4. Januar 2021 neue Regelungen für Grundschulen und Horte. Ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen untersagt – außer bei den Abschluss-klassen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Damit einhergehend wird ab dem 4. Januar 2021 auch die Hortbetreuung für Grundschulkinder untersagt, wie die Stadtverwaltung heute mitteilte.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Notbetreuungsanspruch wird vormittags eine Notbetreuung in der Schule organisiert. Die Notbetreuung in der Schule umfasst die Unterrichtszeit der Jahrgangsstufe des jeweils regulären Schultages. An verlässlichen Halbtagsgrundschulen (VHG) gilt, dass die Notbe-treuung den Zeitraum der VHG deckt (mindestens sechs Zeitstunden). Die Horte organisieren eine Notbetreuung im Rahmen der Kindertagesbetreuung am Nachmittag.

Die Notbetreuung wird in beiden Einrichtungen für folgende anspruchsberechtigten Gruppen von Kin-dern organisiert:
Für schulpflichtige Kinder der ersten bis vierten Schuljahrgangsstufe:

  • wenn dies aus Kindeswohlgründen erforderlich ist,
  • wenn beide Personensorgeberechtigten in kritischen Infrastrukturbereichen
    tätig sind und keine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung organisiert wer-den kann.
    Für schulpflichtige Kinder der ersten bis sechsten Schuljahrgangsstufe:
  • wenn ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
    Vorrang hat die häusliche Betreuung.
    Gemäß § 18 Abs. 5 der aktuellen Eindämmungsverordnung zählen nachfolgenden Tätigkeiten zur kriti-schen Infrastruktur:
  1. im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, den statio-nären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten nach § 45 des Achten Buches Sozialge-setzbuches, den Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe sowie zur Versorgung psychisch Er-krankter,
  2. als Erzieherin oder Erzieher in der Kindertagesbetreuung oder als Lehrkraft in der Notbetreuung,
  3. zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-Landes- und Kommu-nalverwaltung,
  4. bei der Polizei, im Rettungsdienst, Katastrophenschutz, bei der Feuerwehr und bei der Bundeswehr sowie für die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
  5. der Rechtspflege,
  6. im Vollzugsbereich einschließlich des Justizvollzugs, des Maßregelvollzugs und in vergleichbaren Bereichen,
  7. der Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informations-technologie und Telekommunikation, der Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  8. der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, des Lebensmitteleinzelhandels und der Versorgungs-wirtschaft,
  9. als Lehrkräfte für zugelassenen Unterricht, für pädagogische Angebote und Betreuungsangebote in Schulen sowie für die Vorbereitung und Durchführung von Prüfungen,
  10. der Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  11. in der Veterinärmedizin,
  12. für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  13. in Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  14. in freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige.
    Um einen Notbetreuungsplatz in der Grundschule/im Hort zu erhalten ist es erforderlich, einen Antrag inkl. Arbeitgeberbescheinigung(en) im Vorfeld der Betreuung zu stellen.
    Die Unterlagen sind zu finden auf der Internetseite der Stadt Frankfurt (Oder) – www.frankfurt-oder.de unter „Informationen zum Corona-Virus“. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden; bei Personensorgeberechtigten im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich nur von dem Arbeitgeber des dort tätigen personensorgeberechtigten Elternteils.

    Anträge können gestellt werden:
    o per e-mail an kitabetreuung@frankfurt-oder.de
    o per FAX an 552-5099
    o persönlich – Briefkästen Amt für Jugend und Soziales im Oderturm
    o Telefonische Nachfragen: 552 – 5045/ 5119/ 5148