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Antragstellung für Notbetreuung in Grundschulen/Horten ist ab Montag, 4. Januar 2021 erforderlich. Gemäß dem Bund-Länder-Beschluss vom 13. Dezember 2020 zur Bekämpfung der Corona-Pandemie findet auch im Land Brandenburg ein sogenannter harter Lockdown ab heutigem Mittwoch statt. Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf den Schulunterricht und die Kindertagesbetreuung. Vordringliches Ziel der entsprechenden Maßnahmen ist eine Kontaktreduzierung von Kindern, Eltern sowie dem Lehr- und Betreuungspersonal. Alle Eltern werden daher dringend gebeten, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Es gelten folgende Regelungen: 

Regelungen für die Kitas/Kindertagespflege:
Die Kitas sowie die Kindertagespflegestellen bleiben geöffnet (mit Ausnahme der geplanten regulären Schließzeiten zwischen Weihnachten und Neujahr). Es sollen jedoch nur Kinder von Eltern betreut werden, die eine häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können. Nähere Informationen dazu erhalten Eltern in der jeweiligen Kindertagesstätte bzw. Kindertagespflegestelle. Eine Antragstellung für die Betreuung ist nicht erforderlich. Bereits gestellte Anträge auf Notbetreuung sind daher gegenstandslos und werden aufgrund der vorrangigen Bearbeitung der Anträge für die Hort-Notbetreuung nicht bearbeitet.

Regelungen für die Grundschulen/Horte:
In der Woche vom 14. bis 18. Dezember 2020 wird die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausgesetzt. Es findet demnach weiterhin Unterricht statt, jedoch können Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen „geistige Entwicklung“.

Ab Montag, 4. Januar 2021 erfolgt ausschließlich Distanzunterricht – außer bei den Abschlussklassen und Förderschulen. Die reguläre Hortbetreuung für Grundschulkinder ist untersagt.  Es soll eine Notbetreuung in der Grundschule und dem Hort für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe erfolgen,

  • für Kinder die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind,
  • für Kinder, deren Personensorgeberechtigten in der kritischen Infrastruktur/systemrelevanten Bereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.

Die genauen Regularien zum anspruchsberechtigten Personenkreis der kritischen Infrastruktur sowie der systemrelevanten Bereiche sind landesseitig noch offen. Es soll jedoch eine Orientierung an den Festlegungen zur Kita-Notbetreuung im Frühjahr 2020 geben.

Um einen Notbetreuungsplatz in der Grundschule/im Hort zu erhalten ist es erforderlich, einen Antrag inklusive Arbeitgeberbescheinigung(en) im Vorfeld der Betreuung zu stellen.

Die Unterlagen sind auf www.frankfurt-oder.de (Informationen zum Corona-Virus) zu finden. Der Antrag muss von den jeweiligen Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern der Eltern bestätigt werden.

Anträge können gestellt werden:

Telefonische Nachfragen sind möglich unter 0335 552-5045 /-5119 /-5148.

Eine Bewilligung bzw. Ablehnung der Anträge kann erst nach Festlegung des anspruchsberechtigten Personenkreises durch das Land erfolgen; voraussichtlich ab Dienstag, 22. Dezember 2020.

Alle Familien sind gebeten, ihre sozialen Kontakte weitestgehend einzuschränken sowie die bekannten Hygienemaßnahmen umzusetzen. Ein umsichtiges, solidarisches Miteinander auf allen Ebenen ist weiterhin besonders wichtig.